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Einzelhandel 4.0 – 8 gute Beispiele und mögliche Probleme

einzelhandel-4.0.jpgDer übers das Internet generierte Umsatz im Handel steigt und steigt. Und wird es weiter tun. Der Begriff Handel 4.0 verdeutlicht die Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die stationären Geschäfte bereit hält, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag einige der Einsatzszenarios vorstellen und erläutere auch das Problem der “Störerhaftung”, welches derzeit den deutschen Einzelhandel beschäftigt.

8 Anregungen, die den Handel 4.0 attraktiv machen

Die technischen Möglichkeiten werden sich in den kommenden Jahren noch weiter enorm entwickeln. An dieser Stelle habe ich einige Punkte ausgewählt, die bereits im Einzelhandel verwendet werden oder gerade in der Testphase sind:

1) Elektronische Preisschilder…

.. ersetzen die Papierschilder. Das spart dem Händler Arbeit und Zeit. Die Mitarbeiter können sich stärker auf den Kundenservice konzentrieren. Die computergesteuerten Label ermöglichen schnell flexible Änderungen, wenn zum Beispiel die Online-Konkurrenz Sonderangebote offeriert. Ein Problem dabei sind eventuelle Sicherheitslücken (Hackerangriffe).

2) Moderne, “mitdenkende” Kassensysteme…

... oder auch Tablet-Kassen, die die elektronischen Label einscannen: Somit kommt die Kasse zum Kunden, der sich nicht mühsam in eine Schlange einreihen muss.

3) Software zur Vernetzung aller Filialen… 

... ist im Einsatz (auch über Ländergrenzen hinweg), was einen Vergleich der einzelnen Geschäfte untereinander ermöglicht und für Kostensenkungen sorgt. Da die Daten in Echtzeit weltweit erhoben werden, kann sofort gesteuert werden, wenn Produkte fehlen, Lieferanten ausfallen usw.

4) Moderne Medienelemente…

…gezielt zu verwenden, auch das bedeutet Digitalisierung: In München wird auf einer über 16 Meter hohen Videoleinwand eines Herrenausstatters Content im Format 1:10 gezeigt. Das ist zum einen beeindruckend für die Besucher, zum anderen schaffen bewegte Bilder mehr Emotionen als starre. Sie dienen zur Unterhaltung und Animation – und zeigen das Produkt von allen Seiten, was eine Kaufentscheidung erleichtert.

5) Der interaktive Spiegel…

… macht’s möglich – anprobieren ohne sich auszuziehen. Dabei wählen Sie die gewünschte Bekleidung auf Tastendruck. Der Spiegel erkennt Geschlecht, Maße sowie ungefähres Alter und zeigt Sie in Ihrem Wunschoutfit, ohne dass Sie dafür mit der Enge einer Umkleide kämpfen müssen.

6) Das berührungslose Schaufenster…

… ist ebenso interaktiv ausgestattet. Allein mit Gesten, die von Kameras erfasst werden, steuern Sie das Auswahlmenü und shoppen auch nach Ladenschluss bequem und ohne Stress.

7) Transparente Displays für Produktinfos…

… werden digital im Shop zum Anklicken installiert. Diese stören nicht bei der Ansicht des Produktes und werden nur nach Bedarf hinzugeschaltet.

8) Mit dem Smartphone…

… holt man sich schnell Rat und vergleicht ähnliche Angebote, falls man sich nicht sicher ist, ob das Produkt auch alle Ansprüche erfüllt.

Das Problem der “Störerhaftung”

Um all die digitalen Services für den Kunden anzubieten, werden viel mehr öffentliche WLAN-Hotspots benötigt. Ein großes Thema im Einzelhandel ist dabei die rechtliche Wirkung, die mit dem Begriff “Störerhaftung” in Verbindung steht.

Neues Telemediengesetz

Laut Gesetz haftet der Anbieter des WLAN-Hotspots für Rechtsverstöße, die Nutzer in diesem Bereich begehen. Angesprochen werden hier vor allem illegale Downloads. Auch die im September 2015 beschlossene Neuregelung des Telemediengesetzes hat hier nur Besserung auf dem Papier gebracht.

Demnach müssen nun WLAN-Anbieter Bestätigungen Ihrer Nutzer einholen, nichts Illegales mit dem Zugang zu tun. Zudem sollen sie diesen Zugang angemessen sichern, dann sind sie von Abmahnungen und Klagen befreit. Dass dies in der Realität schwierig zu handhaben ist, liegt auf der Hand.

Digitalisierung wird behindert

Ohne den flächendeckenden Ausbau dieser Hotspots wird jedoch die Digitalisierung im Handel behindert. Das wirkt sich unter anderem auch bei der aktuellen Thematik Beacons aus: Dafür muss der Kunde in seinem Smartphone bluetooth und eine App aktiviert haben. So kann er gezielt besondere Angebote des betreffenden Ladens erhalten. Auch das Bezahlen ist mit Beacons möglich. Ohne WLAN im Geschäft funktioniert dies nicht.

Ebenso wird so die Zugangsschwelle zum mobilen Bezahlen erschwert sowie zu allen auf Digitalisierung beruhenden Technologien im stationären Einzelhandel. Weil dieser bereits in großer Konkurrenz zum Online-Handel steht, kann er auf einfache und praktikable WLAN-Lösungen nicht verzichten. Ziel sollte deshalb sein, den Zugang zu erleichtern, um auch standortübergreifend sämtliche Services anbieten zu können.

Fazit

Mit Handel 4.0 werden die digitalen Möglichkeiten erfasst, die sich stationären Geschäften bieten. Einige Anwendungen befinden sich schon verstärkt im Einsatz, wie elektronische Preisschilder, andere beweisen sich gerade in der Testphase, werden aber das Einkaufsverhalten definitiv beeinflussen, so unter anderem das berührungslose Schaufenster. Rufen Sie mich persönlich unter meiner Durchwahl 0203 - 44 98 999-13 an, um sich kostenlos zu erkundigen.

Unbedingte Voraussetzung für diesen zusätzlichen Service am Kunden ist ein kostenfreier WLAN-Zugang für diesen im Handel, dessen Nutzung aber mit dem neuen Telemediengesetz nur unzureichend reguliert wurde. Rechtliche Zugangsschwellen erschweren somit den einfachen Einstieg für den Handel 4.0.

Welche der Möglichkeiten, die der Handel 4.0 bietet, haben Sie schon ausprobiert? Was bedeutet das neue Telemediengesetz für Ihr Geschäft? Sagen Sie uns gern Ihre Meinung!

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Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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