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Reduzierte Kreditkartengebühren – das nützt dem Einzelhändler

bestandsveraenderungen-warenwirtschaft.jpgBislang saßen die Banken am längeren Hebel. Bezahlte ein Kunde seinen Einkauf mit einer Karte, hatte der Händler davon Gebühren von durchschnittlich 1,5% an die Kreditwirtschaft abzuführen. Seit dem 9. Dezember 2015 sind die Gebühren in der EU nun gedeckelt.

Welche Veränderungen dies für den Einzelhandel mit sich bringt, möchte ich Ihnen in diesem Beitrag zeigen.

Was versteht man unter Interbankenentgelten?

Die Gebühren werden als Interbankenentgelte oder auch Interchangegebühren bezeichnet. Sie sind immer fällig, wenn ein Kunde mit Kredit- und Debitkarte (Girokarte) zahlt und vom Einzelhändler abzuführen. Sie sind ein pauschales Entgeld für die Abwicklung der Transaktion zwischen der Bank des Händlers und der Bank des Kunden.

Eingeführt wurden sie, damit sich Käufer und Verkäufer diese Gebühren teilen, doch in der Regel legt der Händler diese Kosten auf seine Produkte um, so dass schlussendlich alle Kunden indirekt dafür aufkommen. Der fehlende Wettbewerb – in Europa sind vor allem Mastercard und Visa extrem stark vertreten – veranlasste die Banken, bei den Gebühren nicht zurückhaltend zu sein.

Bisher: Gebühren als Nachteile für den Handel

Interchangegebühren waren für die Händler nicht verhandelbar, sondern wurden von den Banken vorgegeben. Wollte man in seinem Geschäft das Zahlen mit Karte anbieten, war man also auch gezwungen, die veranschlagten Gebühren zu akzeptieren.

Diese Kosten wurden auf alle Kunden umgelegt, auch wenn diese Bar-Zahler waren. Damit haben sie auch die Vorteile für Kreditkarteninhaber (bei Transaktionen mit der Karte gibt es oft einen Bonus für den Karteninhaber) mitgezahlt. Weil Kartenakzeptanz von den Kunden erwartet wird, kann der Händler aufgrund des Wettbewerbs nicht auf dieses Bezahlsystem verzichten.

Aktuell: Davon profitieren jetzt Einzelhändler

Gebühren von bis zu 1,8% sind nun nicht mehr erlaubt. Für Debitkarten – die bekannteste in Deutschland ist die EC-Karte – gilt nun ein Höchstsatz von 0,2% pro Transaktion.

Zahlen Kunden mit der klassischen Kreditkarte von MasterCard oder Visa, gelten 0,3%. Allerdings sind American Express und Diners Club nicht von der Regelung betroffen, weil diese ihre Geschäfte ausschließlich über eine Bank abwickeln. Master und Visa arbeiten mit sehr vielen Banken zusammen, die bislang für die Karten sehr unterschiedliche Gebühren verlangten. Ausgenommen sind auch Firmenkreditkarten, die weiterhin mit bis zu über 2% an Interchangegebühren pro Einkauf belastet werden können.

Die Verordnung trifft im Übrigen auch für Einzelhändler im Onlinebereich zu, wo bis zur Neuregelung auch schon mal Gebühren von bis zu 3% aufgerufen wurden.

Führende Handelsvertreter gehen davon aus, dass sich mit der Deckelung die Akzeptanz der Karten erhöht, weil die Gebühren jetzt sehr niedrig sind. Bislang hielten die hohen Kosten viele Läden mit kleineren Umsätzen davon ab, das einfache Bezahlen mit Karte anzubieten.

Die EU hat in dem Papier auch den Aspekt der ungenügenden Transparenz über die Interbankenentgelte ins Visier genommen: Denn jetzt ist der Punkt separat für jede Transaktion auszuweisen und kann nicht mehr für Überraschungen am Ende des Einkaufs sorgen.

Vorteile für Händler durch die Neuregelung

Weniger Kosten

Die Banken dürfen den Händlern nur noch den festen Gebührenbetrag berechnen. Das kann sich unmittelbar auf die Preise im Geschäft auswirken. Sind Sie als Händler clever und behalten den so gesparten Betrag nicht als Gewinn ein, sondern geben ihn als Vorteil an die Kunden weiter, wird das Ihre Position am Markt stärken.

Zudem dürfen Sie wählen: Sie müssen nicht mehr alle Karten eines Kartenzahlungssystems akzeptieren, sondern nur die, die auch die Grenze einhalten.

Mehr Transparenz

Versteckte Bankgebühren, die durch die Nutzung einer Kreditkarte am Ende der Transaktion auftauchen, was vor allem bei Online-Geschäften der Fall war, können so nicht mehr vorkommen.

Besserer Service

Bleiben Ihnen die hohen Gebühren erspart, wird die Anschaffung eines Kartengerätes selbst für kleine Händler interessant. Damit erreichen Sie neue Kunden und heben sich von Mitbewerbern ab, die noch immer nur auf Barzahlung bestehen.

Und was bedeutet es für den Kunden?

Wie erwähnt können Endverbraucher von sinkenden Preisen profitieren, wenn denn die Händler die Ersparnis weitergeben. Da der Kunde nun weniger auf der Rechnung stehen hat,stehen die ersparten Gebühren für weitere Einkäufe zur Verfügung.

Nachteilig könnten zusätzliche Bankgebühren für die Verbraucher werden, denn klar ist: Die Banken verlieren ungern Milliarden durch die Neuregelung. So besteht die Möglichkeit, dass sich die Geldinstitute über erhöhte Aufschläge bei der Kartenausgabe oder über Kontoführungsgebühren finanziell wieder etwas zurückholen.

Fazit

Die Deckelung der Interbankenentgelte ist seit Dezember 2015 in Kraft. Für Einzelhändler bedeutet das mehr Transparenz, gesunkene Kosten und die Möglichkeit, sich Wettbewerbsvorteile am Markt zu sichern. Auch das Erreichen von neuen Kunden fällt damit leichter.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder können Sie bereits von eigenen Erfahrungen mit der Begrenzung der Kreditkartengebühren berichten? Dann freuen wir uns über Ihren Kommentar.

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Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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