Steuerberatung und Finanzplanung
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Müssen Sie eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland beantragen?

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Die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland ist vor allem für Sie als ausländischen Unternehmer relevant. In welchen Fällen Sie diese benötigen, wann Sie davon absehen können und an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie im europäischen Ausland tätig sind, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

Wer muss sich in Deutschland registrieren lassen?

Wenn Sie ein Unternehmer eines im europäischen Ausland ansässigen Unternehmens sind, welches nach Deutschland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, müssen Sie sich ggf. umsatzsteuerlich registrieren lassen. Das betrifft vor allem den Verkauf von Waren an Endverbraucher, zum Beispiel über einen Online-Shop (B2C).

Die Registrierung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Umsätze erklären und versteuern sowie den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können.

Was bedeutet “im Ausland ansässig”? Als im Ausland ansässig werden Unternehmen bezeichnet, die in Deutschland weder einen Sitz noch eine Zweigniederlassung, eine Betriebsstätte oder eine Geschäftsleitung haben.

Wenn Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze den Schwellenwert von 12.500€ im Jahr überschritten haben, müssen Sie sich registrieren. Die Schwellenwerte anderer Länder finden Sie hier.

Wann müssen Sie sich nicht registrieren lassen?

Wenn Sie jedoch in Deutschland ausschließlich Umsätze ausführen, die zum so genannten innergemeinschaftlichen Erwerb in Europa zählen, müssen Sie sich nicht registrieren lassen, d.h. Sie liefern ausschließlich an Unternehmer, die Ihnen auch Ihre USt-Id-Nr. gegeben haben.

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb muss die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger, dem Erwerber oder Käufer Ihres Produktes, abgeführt werden. Dazu zählen Leistungen, die Sie an einen Unternehmer liefern – also B2B-Geschäfte.

Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der gelieferte Gegenstand auch wirklich von Ihrem Land nach Deutschland transportiert worden ist (Belege darüber sind daher aufzubewahren!).

Außerdem muss es sich bei dem Erwerber um ein Unternehmen handeln. Sie bestätigen diese Voraussetzung, indem Sie Ihre Lieferung steuerfrei erbringen und dabei Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Käufers auf der Rechnung ausweisen.

Damit auch die Kleinunternehmer sich am internationalen Handel beteiligen können, müssen sie für diesen Zweck eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust. ID-Nr.) beantragen. Die Unternehmer bleiben nach dem Recht des jeweiligen Landes Kleinunternehmer, müssen aber dann trotzdem Umsatzsteuererklärungen abgeben, damit die Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb an das Finanzamt abgeführt wird. Der Vorsteuerabzug ist selbstverständlich nicht möglich, da es ja Kleinunternehmen sind. 

Wenn Sie an Privatpersonen verkaufen, handelt es sich nicht um einen innergemeinschaftlichen Erwerb!

In diesem Fall müssen Sie sich umsatzsteuerlich unter Berücksichtigung der Schwellenwerte registrieren lassen.

Die einzige Ausnahme besteht hier im Verkauf von Fahrzeugen: Wenn Sie Fahrzeuge an Privatpersonen in Deutschland verkaufen, muss die Umsatzsteuer vom Erwerber, also der Privatperson, abgeführt werden.

Wenn Sie keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze in Deutschland tätigen, können Sie auch keine Vorsteuer abziehen. In diesem Fall ist der Unternehmer auf das Vorsteuervergütungsverfahren angewiesen. EU-Unternehmer stellen den Antrag über die zuständige Stelle im Ansässigkeitsstaat und Unternehmer aus Drittländern über das Bundeszentralamt für Steuern.

Wo und wie kann die Registrierung beantragt werden?

Für eine umsatzsteuerliche Registrierung benötigen Sie zunächst eine Steuernummer eines deutschen Finanzamtes. Eine Steuernummer erhält jede unternehmerisch tätige natürliche oder juristische Person.

Bei welchem Finanzamt Sie diese beantragen müssen, hängt von dem Standort Ihres Unternehmens ab:

Agieren Sie beispielsweise von der Schweiz oder Liechtenstein aus, so ist das Finanzamt Konstanz für die Erteilung einer Steuernummer zuständig. Eine Auflistung aller europäischen Länder und der entsprechenden Finanzämter in Deutschland finden Sie hier.

Sie teilen Ihrem jeweiligen zuständigen Finanzamt formlos mit, dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit in Deutschland aufnehmen oder mehrwertsteuerpflichtig werden. Ihrem Antrag sollten Sie unter anderem eine Unternehmerbescheinigung, gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug und Angaben zu geschäftlichen Bankverbindungen beifügen.

Anschließend wird Ihnen ein Vordruck zugesandt, in welchem personen- und unternehmensbezogene Daten von Ihnen abgefragt werden. Diesen senden Sie an das Finanzamt zurück und erhalten daraufhin Ihre Steuernummer.

Die Dauer vom Einreichen Ihres vollständigen Antrages bis zum schriftlichen Erhalt der Steuernummer schwankt in der Regel zwischen ein bis zwei Wochen.

Nachdem Ihnen die Steuernummer zugeteilt worden ist, können Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Zuständig dafür ist das Bundeszentralamt für Steuern mit dem Dienstsitz Saarlouis. Sie können die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch online beantragen. Für weitere Fragen bezüglich einer umsatzsteuerlichen Registrierung, können Sie mich gerne persönlich unter meiner Durchwahl 0203 - 44 98 999-13 kontaktieren und sich kostenlos erkundigen. 

Wann muss ein Fiskalvertreter bestellt werden?

Der Einsatz eines Fiskalvertreters in Deutschland ist freiwillig (für andere EU-Länder gilt das nicht zwingend!). Sie können damit den administrativen Aufwand sparen, sich selbst umsatzsteuerlich registrieren zu lassen.

Eine Fiskalvertretung kommt für Sie dann in Betracht, wenn Sie in Deutschland lediglich steuerfreie Umsätze tätigen, für die keine Vorsteuerbeträge abgezogen werden können. Sie dürfen weder in Deutschland noch in den deutschen Zollfreigebieten einen Wohnsitz, einen Sitz, eine Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung haben.

Fiskalvertreter erhalten eine gesonderte Steuernummer und eine gesonderte Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Wenn Sie steuerpflichtige Umsätze in Deutschland tätigen, kommt ein Fiskalvertreter für Sie nicht in Betracht!

Fazit

Die umsatzsteuerliche Registrierung ist nicht für jeden ausländischen Unternehmer verpflichtend und kann zu Verwirrungen führen. Wenn Sie ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze in Deutschland tätigen, müssen Sie sich beispielsweise nicht registrieren lassen.

Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Thema, übernehmen eine Fiskalvertretung oder stellen einen Kontakt her: Hinterlassen Sie uns einfach einen Kommentar oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

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Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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