Steuerberatung und Finanzplanung
für Produktion und Handel

Kartenzahlung im Einzelhandel: Giro- oder Kreditkarte?

kartenzahlung

Als Einzelhändler können Sie selbst entscheiden, welche Zahlungsart Sie in Ihrem Ladenlokal anbieten und akzeptieren wollen. Kreditkarten lagen dabei bisher immer hinter der Girocard, was vor allem an den teilweise hohen Gebühren lag. Im Dezember 2015 wird sich dies durch einen Beschluss der EU ändern. Welche Folgen zu erwarten sind und was Sie bei den verschiedenen Arten der Kartenzahlung im Ladenlokal sonst noch beachten sollten, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Kreditkartenzahlung im Ladenlokal

Der entscheidende Vorteil bei der Zahlung per Kreditkarte ist klar die Sicherheit – sowohl von Seiten des Kunden als auch von Ihrer Seite aus, denn Sie erhalten Ihre Rechnung garantiert.

Aber für das Zahlen per Kreditkarte an einem Terminal fallen für Sie Gebühren bis zu 1,3% des Umsatzes an. Diese werden von Ihnen an Ihre Bank gezahlt, welche die Gebühren wiederum an die Bank des Kunden weitergibt. Das Resultat der meisten Einzelhändler ist, diese Gebühren auf die Endpreise und somit den Kunden umzulegen.

Um das zu vermeiden werden die Gebühren für die Kreditkartennutzung ab dem 09. Dezember 2015 auf 0,3% des Umsatzes als Obergrenze festgeschrieben.

Der Kreditkarteneinsatz hält sich in Deutschland jedoch bislang in Grenzen, weshalb Experten befürchten, dass dadurch der Druck zur Preissenkung steige, obwohl die meisten Händler durch die gesunkenen Gebühren keine Verbesserung spüren würden.

Außerdem verliert die kreditgebenden Bank so einen nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes, was erhöhte Gebühren für die Inhaber von Kreditkarten nach sich ziehen könnte.

Dass die neue Regelung der EU zahlungsfreudige Kunden und gesunkene Kosten für Sie als Händler mit sich bringt, ist also nicht zwingend gesagt.

Weit häufiger als die Kreditkarte findet aber die Girocard (früher EC-Karte) im stationären Einzelhandel Anwendung:

Bezahlen mit der Girocard: Electronic cash oder Lastschrift

Und auch für diese Zahlungsmethode sieht die EU eine Deckelung vor: Die vorherige Gebühr von 0,3% des Umsatzes soll auf maximal 0,2% gesenkt werden.

Bei einer Girocard gibt es jedoch zwei ganz unterschiedliche Zahlungsvorgänge, die verschiedene Auswirkungen für Sie haben – vor allem dann, wenn das Konto eines Kunden nicht gedeckt ist.

Das Electronic Cash Verfahren funktioniert über die Eingabe des persönlichen PIN des Kunden am Terminal. Damit wird seine Idenität bestätigt und die Kontodeckung sofort überprüft: Wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, kann keine Zahlung ausgeführt werden. Somit besteht für Sie eine Zahlungsgarantie und der Kauf wird im Ladenlokal sofort abgeschlossen. Diese Zahlungsgarantie bezahlen Sie wiederum mit den momentanen 0,3% an Gebühren.

Gebührenfrei dagegen ist das elektronische Lastschriftverfahren (kurz ELV), welches auch über die Girocard funktioniert. Dabei muss der Kunde auf dem Kassenbon unterschreiben und erteilt Ihnen mit dieser Unterschrift eine Einzugsermächtigung.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Denn der Kunde kann die Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Abbuchung zurückholen. Außerdem kann es sein, dass das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist, was beim Bezahlen an der Kasse Ihres Ladenlokals jedoch nicht auffällt. In diesem Fall kann die Bank des Kunden das Einlösen der Lastschrift verweigern und Sie bleiben erst einmal auf der Rechnung sitzen.

Was tun, wenn das Konto des Kunden nicht gedeckt ist?

Zunächst einmal können Sie Ihre Rechnung nicht begleichen und bleiben auf den Kosten sitzen. Zusätzlich stellen viele Banken eine Gebühr für die Rückgabe der Lastschrift.

Sie haben dann die Möglichkeit, in einem zweiten Versuch zu probieren, das Geld einzuziehen. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn Sie bis zum Anfang des nächsten Monats warten: Dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Konto nun ausreichend gedeckt ist.

Die von der Bank erhobenen Gebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr für Ihren zeitlichen Aufwand können Sie dem Kunden anschließend zusätzlich in Rechnung stellen.

Wenn jedoch auch der zweite Versuch scheitert, können Sie bei der Bank die Adresse des Kunden für die Zustellung einer Mahnung anfordern.

Dafür kann die Bank jedoch einen Betrag von mehr als 20€ fordern. Anschließend bleibt Ihnen nicht viel Anderes übrig, als ein Inkasso-Unternehmen mit dem Einholen Ihrer Rechnung zu beauftragen. Diese Kosten können Sie zwar letztendlich an den Kunden abwälzen, zunächst schlagen Sie jedoch bei Ihnen zu Buche. Sollten Sie zur Zeit mit solchen Problemen kämpfen, rufen Sie mich persönlich unter meiner Durchwahl 0203 - 44 98 999-13 an, um sich kostenlos zu erkundigen. 

Factoring gegen häufige Zahlungsausfälle

Wenn Sie häufiger Zahlungsausfälle durch insolvente Kunden haben, kann es für Sie rentabel sein, Factoring zu betreiben.

Beim Factoring betrauen Sie eine andere Firma, ein Kredit- oder Spezialinsitut, mit Ihrem Mahnwesen. Somit übertragen Sie die ausstehenden Forderungen gegenüber Ihren Kunden an das Institut, welches das Einholen der ausstehenden Zahlungen für Sie übernimmt.

Auch das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalles wird beim sogenannten ‘echten Factoring’ an das Institut übertragen. Beim unechten Factoring verbleibt dieses Risiko jedoch bei Ihnen.

Übrigens: Sollte sich Ihre Forderung aus irgendeinem Grund als nicht rechtskräftig herausstellen, haftet nicht das beauftragte Institut.

Für diese Dienstleistung werden von den Instituten aber natürlich Gebühren erhoben. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld möglichst gute Konditionen auszuhandeln und auszurechnen, wie häufig Sie Zahlungsausfälle haben und ob sich die Kosten für das Factoring für Sie überhaupt lohnen.

Fazit

Viele Kunden fordern das bargeldlose Zahlen immer stärker auch in stationären Geschäften. Welche Zahlungsarten Sie dabei anbieten, bleibt aber Ihnen überlassen. Bedenken Sie immer das Risiko eines Zahlungsausfalles und treffen Sie gegebenenfalls Maßnahmen, um dem entgegen zu wirken.

Haben Sie noch Fragen zu diesen oder anderen Themen des Einzelhandels? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar oder verwenden Sie unser Kontaktformular!
New Call-to-action  

Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Kommentare