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Kleingewerbe anmelden: Vom Gewerbeschein bis zu Steuern

potthast_blog_selbstständigkeit.jpgDas Kleingewerbe ist eine beliebte Form der Selbstständigkeit. Die Vorteile dabei sind deutlich: Jedermann kann ein Kleingewerbe anmelden, ohne besondere Qualifikationen vorweisen zu müssen. Zudem benötigen Sie weder die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister noch ein größeres Startkapital. Was ist wichtig bei einem Kleingewerbe?

Was ist ein Kleingewerbe?

Bürokratisch klingt es so: wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 HGB). Ganz eindeutig ist das Gesetz in Bezug auf ein Kleingewerbe nicht, jedoch trifft diese Regelung auf viele Einzelunternehmer zu. Vor allem Nebentätigkeiten werden oft als Kleingewerbe bezeichnet.

Kleingewerbe können jegliche Tätigkeiten umfassen: Das heißt, egal mit welcher Geschäftsidee Sie sich in der Selbstständigkeit versuchen wollen, sind Sie bei dem Kleingewerbe richtig. Ein markantes Merkmal, welches sowohl positiv als auch negativ bewertet werden kann, ist, dass Sie alleiniger Inhaber und Verantwortlicher, wie ein Geschäftsführer, sind. Das hat einerseits zur Folge, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, sollte es zu unbezahlten Verbindlichkeiten kommen, andererseits brauchen Sie auch nicht ein Eigenkapital nachzuweisen und ggf. auch in eine Gesellschaft einzuzahlen. Durchaus erfreulich zu bewerten ist dass Sie alleiniger Profiteur des erwirtschaften Gewinns des Kleingewerbes sind. Zudem müssen Sie keine Inventur machen, ersparen sich die doppelte, kaufmännische Buchhaltung und benötigen auch keinen Jahresabschluss. Der Gewinn wird in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt.

Definition zum Kleinunternehmen

Manchmal kommt es zu Verwechslungen der Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen. Deshalb hier zur Unterscheidung: Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute, sie müssen sich deshalb auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gelten damit also nicht für sie.

Kleinunternehmen ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: Liegt der Jahresumsatz über 17.500 Euro, gelten andere steuerliche Regelungen. Zu den Kleinunternehmern können Selbstständige genauso gehören wie Freiberufler inklusive Land- und Forstwirte.

Wie und wo bekommen Sie den Gewerbeschein für das Kleingewerbe?

Haben Sie sich zur Selbstständigkeit im Kleingewerbe entschieden, ist das Gewerbe-, Ordnungs- oder Bezirksamt Ihrer Kommune für Sie zuständig. Nicht nur die Anmeldung des Kleingewerbes findet hier statt, sondern auch die Ab- bzw. Ummeldung. Die Anmeldung kann in der Regel auch einfach online erfolgen.

Zum Termin beim Gewerbeamt zur Ausstellung des Gewerbescheins müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis vorweisen, alternativ den Reisepass mit Meldebescheinigung. Beachten Sie, dass dafür eine Gebühr von 20 bis 50 Euro fällig wird.

Vor der Anmeldung: Business-Plan erstellen

Seien Sie sich bewusst, dass Sie ab jetzt selbstständig sind und nun mit Ihrem Privatvermögen voll haften! Um gar nicht erst in Liquiditätsprobleme zu kommen, sollten Sie sich einen Businessplan zusammenstellen und auf die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Machen Sie sich dafür mit der Branche vertraut und hinterfragen Sie auch den Kundennutzen für Ihr Gewerbe: Warum brauchen die Menschen genau mein Produkt oder meine Dienstleistung? Ein gut ausgearbeitetes Konzept begeistert zudem auch andere – vielleicht lassen sich so benötigte Geldgeber finden? Insbesondere das Kreditgewerbe, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder die Venture Capital Gesellschaften geben kein Geld ohne einen in sich schlüssigen Business-Plan.

Auch der Steuerberater spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie sich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen möchten. Er kann Ihnen bei allen steuerlichen Fragen zur Seite stehen und Sie damit vor finanziellen Überraschungen schützen. Eine gute Beratung gehört zur Basis eines jeden Geschäftes.

4 wichtige Tipps zum Kleingewerbe

Tipp 1

Sie sind weiterhin im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses krankenversichert oder – im Falle der ausschließlichen Selbständigkeit – haben Sie mehr Möglichkeiten: Denn Sie können sich frei entscheiden, ob Sie eine private oder gesetzliche Versicherung bevorzugen. Am besten holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen. Je nach Branche, in der Sie tätig sein wollen, sollten Sie andere Versicherungen, wie zum Beispiel eine Arbeitsunfallversicherung, abschließen.

Tipp 2

Um die Privatsphäre von der Geschäftsebene zu trennen,ist ein Firmenkonto notwendig. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Bank darüber oder holen verschiedene Angebote anderer Banken ein.

Tipp 3

Ein gesetzliches Startkapital brauchen Sie für das Kleingewerbe zwar nicht, dennoch sollten Sie sich gerade für die Anfangsphase oder auch für die Geschäftsausstattung vorher Reserven zulegen. Ohne einen gewissen finanziellen Background wird auch ein Kleingewerbe nicht funktionieren!

Tipp 4

Wer selbstständig ein Kleingewerbe führt, darf natürlich auch Personal einstellen. Oft geschieht das auf Minijob-Basis. Denken Sie dann daran, die Finanzbuchhaltung bzw. Lohnbuchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Es ist Ihre Pflicht, die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und beim Arbeitsamt innerhalb einer Woche zu melden. Gerne hilft Ihnen auch hierbei Ihr Steuerberater.

Steuerzahlungen für Kleingewerbe: Das sollten Sie wissen

Wie bei jedem anderen Unternehmen wird auch bei dieser Gewerbeart Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer fällig – allerdings abhängig vom Gewinn.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wie wird nun der Betrag ermittelt, der zur Berechnung der Steuerlast dient? Dies geschieht bei kleinen Betrieben, die weniger als 60.000 Euro Gewinn erwirtschaften, auf Basis der Einnahme-Überschuss-Rechnung, die nur auf die gezahlten Beträge, Einnahmen wie Ausgaben, abstellt. Vereinfacht gesagt, beruht die Methode auf der Formel: “Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn”.

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist im Einkommenssteuergesetz § 4 Abs. 3 geregelt, weshalb die Methode auch unter der 4/3-Rechnung bekannt ist. Sie dient dazu, kleinen Unternehmen die Gewinnermittlung einfacher zu machen: Sind die Voraussetzungen für die einfache Gewinnermittlung nicht mehr gegeben, erhält man von dem Finanzamt eine Aufforderung der Gewinn auf der Basis eines Vermögensvergleichs zu ermitteln. Mit anderen Worten Sie müssen dann Bilanzieren. Bei der Übergangsrechnung und der Umstellung der Gewinnermittlung wird Sie der Steuerberater gerne unterstützen. leider ist die Gewinnermittlungsmethode aufwendiger und damit auch teurer für den Steuerpflichtigen.

Sie wollen wissen, wie Sie damit am besten Ihre Liquidität steuern können?

New Call-to-action Die Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro jährlich. Liegt also der Jahresgewinn über dieser Grenze, dann zahlen Sie Gewerbesteuer. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, richtet sich neben dem erzielten Gewinn auch nach dem Hebesatz der Gemeinden. Wichtig ist, dass Sie immer zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet sind, auch wenn Sie unter den 24.500 Euro liegen.

Die Umsatzsteuer

Diese Steuer entfällt, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen – also der Jahresumsatz – nicht über 17.500 Euro liegt. Das Finanzamt hat in diesem Falle jedoch trotzdem das Recht, eine Steuererklärung einzufordern. Haben Sie als Kleingewerbetreibender einen höheren Umsatz erwirtschaftet, wird es bei der Steuer etwas komplizierter. Sie unterliegen dann der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung, die einigen bürokratischen Aufwand erfordert. Empfehlenswert ist es, an dieser Stelle mit einem versierten Steuerberater zusammenzuarbeiten, um sich bei Themen wie Vorsteuern oder Umsatzsteuervoranmeldungen zurechtzufinden.

Lohnsteuer und mehr

Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, ordnungsgemäße Lohnabrechnungen zu erstellen, und an das Finanzamt bis zum 10. des Folgemonats die Lohnsteuer abzuführen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens bis zum drittletzten Arbeitstag des Monats zu melden und auch abzuführen. Der Steuerberater hat das immer im Blick und kann ggf. auch Schätzungen veranlassen, wenn die Zeitpunkte nicht eingehalten werden können. Bei Minijobs gelten abweichende Regeln, die Sie hier nachlesen können.

Sofern Sie Fragen zu den unterschiedlichen Steuern haben, erkundigen Sie bei Ihrem Steuerberater, um zu garantieren, dass alles rechtens verläuft.

Fazit

Interessieren Sie sich dafür, ein Kleingewerbe zu betreiben, können Sie das recht schnell umsetzen. Die Anmeldung beim städtischen Amt geschieht zügig und unkompliziert. Sinnvoll ist es, vorher einen guten Businessplan auszuarbeiten, um eine gewisse Sicherheit zu haben, mit der Geschäftsidee auch Geld verdienen zu können. Wollen Sie sich als Kleingewerbetreibender selbstständig machen, sollte Ihnen von Anfang an ein guter Steuerberater zur Seite stehen. Er weiß, wann Umsatzsteuer zu berechnen ist, wie Sie mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung umgehen müssen und wann welche Termine einzuhalten sind.

Sie wollen ein Kleingewerbe anmelden und haben noch ein paar Fragen? Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite!

Foto: Fotolia_121242403_S© Syda Productions

Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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