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Online-Shop – Was Sie beim Verkauf ins Ausland beachten müssen

online-shopOnline-Shops sind heutzutage fast schon Normalität: Von den großen Unternehmen wie Amazon über Mittelständler bis hin zu kleineren Einzelhändlern bieten sie für jeden eine Möglichkeit, relativ einfach und günstig Ware zu verkaufen und Kunden aus verschiedensten Regionen zu erreichen. Gerade, wenn es dabei um den Verkauf ins Ausland geht, tauchen aber immer wieder Unklarheiten und Fragen über die rechtliche Lage und das Abführen der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer auf. In diesem Beitrag möchte ich die Unklarheiten beseitigen und Ihnen eine erste Hilfestellung bieten, wenn Sie vorhaben, mit Ihrem Online-Shop auch ins Ausland zu liefern.

Eins der wichtigsten Themen ist dabei natürlich die Rechtslage. Welche Gesetzen kommen zur Anwendung, wenn Sie jemandem im Ausland etwas verkaufen?

Welche Gesetze gelten bei dem Verkauf ins Ausland über einen Online-Shop?

Zunächst einmal gilt ganz grundsätzlich, dass Sie sich an die deutschen Gesetze halten müssen, wenn Sie einen Online-Shop mit Sitz in Deutschland betreiben.

Desweiteren wird zwischen verschiedenen Arten von Gesetzen unterschieden, die bei internationalem Handel auf unterschiedliche Weisen eingesetzt werden. Ihr erster Ansprechpartner sollte dafür ein Rechtsanwalt sein, da ich Ihnen hier nur einen groben Überblick verschaffen kann.

Das deutsche Recht gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Telemedien-Gesetz, nach dessen Grundlage Sie zum Beispiel Ihr Impressum erstellen müssen: Für das Telemedien-Gesetz gilt das Herkunftslandprinzip, Sie unterliegen also den deutschen Gesetzen.

Das Herkunftslandprinzip greift aber nur, wenn Sie innerhalb der europäischen Union verkaufen! Für Länder außerhalb der EU muss das Impressum an die Gesetze der jeweiligen Länder angepasst werden.

Besonders interessant für den Betreiber eines Shops ist natürlich das Kaufvertragsrecht, welches etwas anders geregelt ist. Grundsätzlich können sich beide Parteien eines internationalen Vertrages das zugrundeliegende Gesetz aussuchen.

Sie können das zum Beispiel umsetzen, indem Sie in Ihre AGB eine Rechtswahlklausel aufnehmen, in welcher Sie klarstellen, dass Sie das deutsche Recht zugrunde legen.

Bei einem Verhältnis von Verkäufer zu Käufer, also bei einem Kaufvertrag, kommt ergänzend jedoch hinzu, dass durch die Wahl der Rechtslage keine Verbraucherschutzvorschriften der EU oder andere zwingenden Vorschriften untergraben werden dürfen. Damit Ihre AGB vollständig sind, sollte auch das Erwähnung finden und zwingend mit einem Experten abgestimmt werden.

Etwas anders gestaltet sich die Sache beim Lauterkeitsrecht. Das bezeichnet vereinfachend gesagt verschiedene Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb. Dabei gilt das Marktortprinzip, was bedeutet: Das Lauterkeitsrechts des Landes, in welches verkauft wird, findet Anwendung. Bei Online-Shops und Webseiten besteht dabei das Problem, dass diese prinzipiell aus jedem Land abgerufen werden können, vor allem, wenn Sie online Werbung schalten. Dadurch gilt das Lauterkeitsrecht jedes Landes, sodass Ihr Online-Shop dem strengsten Recht genügen muss. Da Sie aber vermutlich gar nicht in jedes Land verkaufen wollen, können Sie durch einen Disclaimer und durch die Ausrichtung Ihres Shops bewirken, dass Sie die Anzahl der Länder einschränken. Eine Ausrichtung kann zum Beispiel erfolgen, indem Sie Länderseiten anlegen oder angeben, dass Sie nur in bestimmte Länder liefern.

Diese Fragen sollten Sie jedoch zwingend mit einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt durchgehen, um zu gewährleisten, dass Sie bei Ihrem Online-Shop rechtlich abgesichert sind.

Das zweite große Thema für die Betreiber eines Online-Shops ist die Mehrwert- oder Umsatzsteuer. In welchem Land muss diese wann entrichtet werden und wie wird sie ausgewiesen?

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Die Mehrwersteuer muss von jedem Gewerbetreibenden eingenommen werden und wird seitens des Finanzamtes meistens als Umsatzsteuer bezeichnet. Diese Steuer geht natürlich an den Staat, weshalb es im internationalen Handel die Frage zu klären ist, welcher Staat die Steuern erhält.

In welchem Land muss die Mehrwertsteuer entrichtet werden?

Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass die Mehrwertsteuer generell nur in einem Land gezahlt werden muss.

Wenn Sie an einen Kunden außerhalb der EU liefern, entfällt die Mehrwertsteuer. Sie sind aber in der Pflicht nachzuweisen, dass die Ware wirklich im Nicht-EU-Ausland (Drittland) angekommen ist. Heben Sie alle entsprechenden Unterlagen wie Versandbelege daher auf.

Innerhalb der Europäischen Union hängt die Abführung der Mehrwertsteuer zum Einen davon ab, wie viel Umsatz Sie jährlich machen und zum Anderen davon, in welches Land Sie verkaufen.

Bis zu einem bestimmten jährlichen Schwellenbetrag haben Sie die Wahl, ob Sie die Mehrwertsteuer im eigenen Land zu dem entsprechenden Steuersatz oder im Auslieferungsland zu einem anderen Steuersatz abführen. Die Schwellenbeträge variieren jedoch unter den EU-Ländern! Eine aktuelle Liste Beträge finden Sie hier.

Beachten Sie jedoch, dass Sie für die nächsten zwei Jahre im Ausland umsatzsteuerpflichtig sind, wenn Sie sich für die Abführung im Auslieferungsland entscheiden. Sie müssen sich in dem jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren und Steuererklärungen abgeben.

Überschreiten Sie die entsprechenden Schwellenbeträge, müssen Sie die Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land entrichten. Eine Überschreitung des Betrages gilt auch für das Folgejahr, aber erst ab der Lieferung, mit welcher der Schwellenbetrag überschritten worden ist.

Welche Umsatzsteuerssätze müssen angewendet werden?

Wenn Sie die Umsatzsteuer in Deutschland abführen, haben Sie in der Regel einen Satz von 19% oder 7%. Die ausführlichen rechtlichen Beschlüsse zur Umsatzsteuer finden Sie hier.

Wenn Sie die Umsatzsteuer in einem anderen EU-Land abführen müssen, gelten die jeweiligen Sätze des Landes.

Wie muss die Steuer ausgewiesen werden?

Nach der Preisangabenverordnung müssen Preise als Endpreise angegeben werden. Das bedeutet, dass zu einem angegebenen Preis eines Produktes nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrwertsteuer hinzukommen darf. Sie müssen also bereits im Vorfeld den entsprechenden Mehrwertsteuersatz aufschlagen und dies kenntlich machen, zum Beispiel durch den Zusatz “Preis inkl. Mehrwertsteuer”.

Wird die Mehrwertsteuer auch auf Verpackungs- und Versandkosten erhoben?

Grundsätzlich müssen auch auf Verpackung und Versand erhoben werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei Versandkosten nicht um Kosten durch ein Produkt, sondern durch eine Dienstleistung handelt.

Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den versandten Artikeln. Wenn Sie mehrere Artikel mit 19% Mehrwertsteuersatz verkaufen und ausliefern, gelten diese 19% auch für die Verpackungs- und Versandkosten.

Etwas schwieriger wird es, wenn Sie gemischte Artikel verkaufen:

Einige Händler rechnen in diesem Fall aus, welche Art von Produkt (also ob mit 19% oder 7%) den größten Teil des Bestellwertes ausmacht und wenden dann diesen Satz an.

Dabei müssen Sie beachten, dass nicht der Satz der Produkte gilt, von denen Sie die größte Anzahl an einen Kunden liefern, sondern der Satz der Produkte, die den größten prozentualen Anteil am Gesamtwert der Bestellung haben.

Sie können den Steuersatz jedoch auch anteilig berechnen, was in manchen Fällen zu Steuerersparnisse führen kann. Dies ist jedoch auch deutlich aufwendiger und sollte im Vorfeld mit einem Steuerberater besprochen werden.

Welche Umsatzsteuer muss ich abführen, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Wenn Sie ein Unternehmen mit jährlichen Umsätzen bis zu 17.500€ betreiben, gelten Sie in Deutschland als Kleinunternehmer und müssen keine Mehrwertsteuer erheben.

Wenn Sie dabei aber über den Schwellenbetrag eines EU-Landes kommen, müssen Sie in diesem Land auch die Mehrwertsteuer entrichten.

Aber auch wenn Sie keine Steuer erheben muss sichergestellt sein, dass es sich bei den angegebenen Preis in Ihrem Online-Shop um Endpreise handelt. Da Sie in diesem Fall nicht “inkl. MwSt” schreiben dürfen, können Sie dies stattdessen zum Beispiel durch den Zusatz “aufgrund der Kleinunternehmerregelung erhebe ich keine MwSt, alle Preise sind Endpreise” kenntlich machen.

Unterscheiden sich B2B- und B2C-Handel hinsichtlich der Umsatzsteuer?

Wenn Sie an andere Unternehmen verkaufen, ist die Sachlage etwas einfacher: Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, weil der andere Unternehmer diese in der Regel selbst in seinem Land abführen muss, dies nennt sich Reverse Charge-Vefahren.

Dafür muss aber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des gewerblichen Kunden auf der Rechnung notiert werden. Sie sollten diese Nummer vor dem Eingehen des Kaufvertrages überprüfen. Diese Möglichkeit finden Sie unter diesem Link.

Muss ich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online Verkauf ändern?

Es kann sein, dass Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Rechtslage des Landes anpassen müssen, in welches Sie verkaufen oder dass Sie ein bestimmtes Recht zugrunde legen sollten. Für diesen Punkt sollten Sie einen Rechtsberater kontaktieren.

Muss ich für den Online Handel ins Ausland eine andere Gewerbeanmeldung vornehmen?

Generell benötigen Sie eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie Waren ins Ausland verkaufen.

Was bedeuten die neuen EU-Richtlinien für digitale Güter?

Ab Januar 2015 tritt eine neue EU-Richtlinie für digitale Güter in Kraft. Diese hat zur Folge, dass Online-Händler, welche digitale Güter wie E-Books oder Downloads anbieten, Umsatzsteuer in das Land abführen müssen, in welchem der Kunde wohnt. Somit muss die Mehrwertsteuer dann gesondert dargestellt und an das ausländische Finanzamt überwiesen werden. Zu beachten ist, dass dies bereits ab dem ersten Euro gilt und nicht erst ab einem bestimmten Betrag.

Aufgrund des erhöhten Bürokratieaufwandes vor allem für kleinere Unternehmen, die normalerweise nicht über die Schwellenbeträge kommen würden, wurde ein Mini-One-Stop-Shop (MOSS) eingerichtet, welcher den Prozess erleichtern soll. Die Umsatzsteuern werden dann für alle EU Länder zentral in Deutschland angemeldet und über ein Verrechnungsverfahren an die EU Länder verteilt. Dafür können Sie sich hier registrieren.

Fazit

Der Verkauf ins Ausland über einen Online-Shop birgt für viele Einzelhändler verschiedene Möglichkeiten und ein Potential zur Steigerung des Gewinnes. Dabei gibt es jedoch einige Stolperfallen wie das Ausweisen der Mehrwertsteuer, das Ändern der AGB und die neuen EU-Richtlinien, die es häufig unumgänglich machen, einen Experten zur Rate zu ziehen.

Haben Sie noch Fragen zu der Abführung von Umsatzsteuer im Ausland? Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar oder benutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie! New Call-to-action

Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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