Steuerberatung und Finanzplanung
für Produktion und Handel

Verrechnungspreise: Profit Center stärken und Steuerlast reduzieren

verrechnungspreise.jpg

Ist Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig, kommen Sie um diese Kosten nicht herum: Transferpreise. Sie verursachen aber auch immer wieder Schwierigkeiten. Seit einem OECD Abkommen und strengeren gesetzlichen Regelungen in Deutschland müssen Betriebe viel Aufwand auf Dokumentation von Verrechnungspreisen legen. Ich gebe Ihnen hierzu einige Informationen.

Verrechnungspreise – eine Definition

Haben Sie ein Unternehmen, welches Teile sowohl im Inland- als auch Ausland hat, sind Verrechnungspreise für Sie wichtig. Sie werden auch Transferpreise (transfer pricing) genannt. Vereinbart werden sie zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen national und international, wenn es darum geht, untereinander interne Transaktionen zu tätigen, also Waren zu beziehen. Aber auch Lizenzen, Darlehen, Kostenumlagen und weitere Dienstleistungen können mit Verrechnungspreisen versehen werden. Sie gehören damit in den Bereich Kosten- und Leistungsrechnung.

Warum gibt es Transferpreise? Profit Center und Steuern im Mittelpunkt

Diese Preise haben zwei entscheidende Auswirkungen für das multinationale Unternehmen. Erstens sind sie wichtig für das Controlling, damit man auf übergeordneter Ebene einen Vergleich der Effizienz unterschiedlicher Geschäftsbereiche vornehmen kann. Verrechnungspreise werden damit zum Teil eines Profit Centers: einer selbstständigen Sparte innerhalb eines Unternehmens, die gewinnorientiert arbeitet. Damit soll unternehmerisches Denken gefördert werden und die nicht effizienten Bereiche einer Firma können besser indentifiziert werden. Anreize und Lenkung, Motivation und Koordination sind durch die Nutzung von Transferpreisen für die Profitcenter möglich. Man geht durch dieses Steuerungsinstrument weg von der “allwissenden” Zentrale hin zur Koordination der einzelnen Sparten (Center Organisation).

Effekte haben Verrechnungsweise auch, weil sie nicht vom Markt bestimmt werden. Schwankungen in Angebot und Nachfrage spielen deshalb keine Rolle, was eine sehr effiziente Kostenkontrolle der Abteilungen ermöglicht. Produzieren Unternehmen eigene Produkte, für die es keinen Einkaufspreis gibt, können Großhandelspreise als Verrechnungspreise angesetzt werden. Werden öffentliche Aufträge oder Regulierungsverfahren für bestimmte Märkte ausgeschrieben, wie zum Beispiel für die Energiebranche, dienen Verrechnungspreise oft als Grundlage gegenüber der vergebenden Regulierungsstelle, einen gewissen Preis anzusetzen.

Die zweite große Wirkung bezieht sich auf steuerliche Regularien. Denn selbstverständlich können die Kosten ganz entscheidend die Gewinne und Verluste eines grenzüberschreitend agierenden Unternehmens beeinflussen, eben weil sie unabhängig vom aktuellen Markt sind. Mit dem Wegfall von markthemmender Grenzen innerhalb der EU wurde diese Tatsache noch verstärkt. Im internationalen Steuerrecht werden Gewinne innerhalb von großen Unternehmen bevorzugt in den Bereich verschoben, der die wenigsten Steuern zahlen muss– hierbei sind die Transferpreise ein wirksamer Hebel. Jedoch sind diesen Gewinnverschiebungen gesetzliche Grenzen gesetzt, um die Besteuerung gerechter zu gestalten.

Welche steuerlichen Auswirkungen haben Verrechnungspreise?

Seit 2008 gilt eine Verschärfung des Gesetzes, welches auch die Verrechnungspreise mit einbezieht. Und auch angepasste OECD-Richtlinien sind Basis, wie Finanzbehörden nun mit der Handhabung von transfer pricing umgehen.

So ist die korrekte Dokumentation das A und O, um keine Strafzuschläge/Steuerschätzungen durch die Finanzverwaltung zu erhalten, wenn steuerliche Betriebsprüfungen anstehen. Es besteht eine Dokumentationspflicht bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen bei Nahestehenden (ausländische Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften).

Diese verpflichtenden Dokumentationen sind der Finanzverwaltung vorzulegen – und zwar innerhalb von 60 Tagen. Um nicht unvorbereitet und überstürzt auf solch eine Anforderung zu reagieren, empfiehlt sich natürlich eine stete Dokumentation, aber die Erfahrung zeigt, dass die meisten Betriebe dies nicht tun. Das hat vor allem einen Grund: Es ist eine zeitaufwändige und anspruchsvolle Aufgabe. Mit einem versierten Steuerberater an Ihrer Seite wird es für Sie leichter, die korrekte Dokumentation vorzulegen.

Wird nun die Dokumentationspflicht erfüllt und kann das Finanzamt die Angemessenheit der Verrechnungspreise nachvollziehen, wird das Finanzamt keine Zuschätzung zum Gewinn vornehmen – und wenn doch, so hat man im Falle eines Rechtsstreits eine Ausgangslage, die zu einer Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine gute Basis bildet. Kommen Sie Ihrer Dokumentationspflicht nicht nach, müssen Sie mit der oben genannten Zuschätzung zu Ihren Lasten rechnen und können sich nicht angemessen verteidigen.

Eine Dokumentation der Verrechnungspreise kann auch bei außergewöhnlichen Geschäftsfällen innerhalb von 30 Tagen angefordert werden. Darunter fallen wichtige Strategie-Entscheidungen, Umstrukturierungen des Unternehmens oder auch der Abschluss von bedeutenden Verträgen.

Wer muss eine Dokumentation der Verrechnungspreise erstellen?

Die Indikatoren für eine Dokumentationspflicht sind z.B. wie folgt:

  • Es muss ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegen.
  • Es muss eine Geschäftsbeziehung vorliegen, wie beispielsweise An- und Verkauf von Waren, Arbeitnehmerüberlassungen, Lizenzen, Dienstleistungen.
  • Es müssen nahestehende Personen/Unternehmen involviert sein: das sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die mit mindestens 25% an ausländischen Unternehmen beteiligt sind bzw. Betriebe, an denen ausländische Personen oder Unternehmen zu 25% beteiligt sind
  • Kleinere Unternehmen, die nicht mehr als 5 Millionen Euro in Summe p.a. erwirtschaften, unterliegen nicht der Dokumentationspflicht – hier reicht eine Auskunftserteilung

Methoden der Verrechnungspreisermittlung

Es besteht eine Methodenhierarchie, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zu ermitteln:

  • Preisvergleichsmethode: Standardmethode; aufgrund von Marktpreisen wird der Verrechnungspreis bestimmt; bei gleichartigen Geschäften kann der Preis sogar übernommen werden
  • Wiederverkaufspreismethode: ebenfalls Standardverfahren, auch “Resale price method” genannt, Basis ist eine Ware/Leistung, die an einen unabhängigen Abnehmer verkauft wird; daraus kann der Preis für die Lieferung innerhalb der Unternehmensbereiche ermittelt werden; ist selbst bei einem Wiederkauf über eine ganze Kette innerhalb des Konzerns möglich
  • Kostenaufschlagsmethode: “Cost plus method” oder C+; Ansatzpunkt sind Kosten für Ware/Dienstleistung in einem konzerninternen Geschäft plus ein angemessener, branchenüblicher Kostenaufschlag (der so genannte Fremdpreis entsteht)
  • Transaktionsbezogene Nettomargenmethode: engl. “Transactional Net Margin Method (TNMM)”, Nettomargen-Vergleich zwischen eigenem Unternehmen und unabhängigen Anbietern; meist wird der Umsatz als Bezugsgröße herangezogen
  • Gewinnaufteilungsmethode: falls eine Einzelbetrachtung der Unternehmensbereiche nicht möglich ist, weil diese zu eng verflochten sind, kann eine Gewinnteilung beschlossen werden
  • Hypothetischer Fremdvergleich

Fazit

Verrechnungspreise oder auch Transferpreise sind eine Kenngröße im internationalen Steuerrecht, um den Finanzbehörden bei einer Betriebsprüfung konkrete Anhaltspunkte zu liefern, damit jedes beteiligte Land seinen Anteil am erwirtschafteten Gewinn des Konzerns erhält. Deshalb besteht auch eine Dokumentationspflicht bei Betrieben ab einer bestimmten Größe, die Konzernanteile sowohl in Deutschland als auch im Ausland haben.

Da es regelmäßig Fragen und auch Schwierigkeiten mit der korrekten Dokumentation gibt, ist es wichtig, einer fachlich erfahrenen Steuerberater heranzuziehen, um beim transfer pricing alles richtig zu machen. Andernfalls drohen Zuschätzungen, die im Ergebnis eine Doppelbesteuerung des Gewinns des Konzerns bedeuten. Verrechnungspreise sind auch für das Unternehmen selbst interessant, da sie ein effektives Controlling und einen internen Vergleich diverser Unternehmensbereiche ermöglichen.

Bei weiteren Fragen zu Transferpreisen, zu Dokumentationspflicht oder auch für eine Funktionsanalyse können Sie gern mit mir in Kontakt treten.

Foto: #124492894 © denisismagilov - Fotolia

New Call-to-action

Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Kommentare