Steuerberatung und Finanzplanung
für Produktion und Handel

Eröffnung einer zweiten Filiale – das hilft Ihnen dabei:

zweite-filiale-eroeffnen.jpgWenn das Geschäft gut läuft, denken Einzelhändler oft daran, eine weitere Filiale zu eröffnen. Zu unterscheiden ist dabei eine Franchise-Filiale von einer zweiten Niederlassung eines Einzelhändlers. In diesem Beitrag geht es um den zweiten Fall, den ich hier steuerlich und planerisch beleuchten möchte.

Was ist eine unselbstständige Betriebsstätte (Zweigstelle)?

Ein Unternehmen kann mehrere Geschäfte haben, die in jeder Beziehung von der Hauptstelle abhängig sind. Das bedeutet: die zweite Filiale ist keine eigenständige Firma, weil sie dasselbe anbietet und leistet wie die Hauptstelle – eben nur in anderen Räumlichkeiten. Sie wird dann als unselbstständige Betriebsstätte oder unselbsständige Zweigstelle bezeichnet.

Eine einheitliche Definition für den Begriff der Betriebsstätte gibt es nicht, im deutschen Steuer- und Gewerberecht wird er jedoch so verwendet. Aber auch Niederlassung ist dafür weit verbreitet. Laut §12 Satz 1 Abgabenordnung ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Dafür muss sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügen, damit sie überhaupt die erforderlichen Dienstleistungen erbringen kann. Und sie muss hinreichend beständig sein sowie eine Struktur aufweisen, die es personell und technisch erlaubt, die Dienste autonom zu erbringen.

Was muss man steuerlich beachten?

Zweite (und weitere) unselbstständige Betriebsstätten müssen lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, was meist im Ordnungsamt der Gemeinde angesiedelt ist. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig.

Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweis/Pass des Antragstellers
  • Vollmacht, wenn Sie für einen Dritten handeln (egal, ob für juristische oder natürliche Personen)
  • Handelsregisterauszug des Unternehmens
  • gegebenenfalls Genehmigungen für spezielle Branchen, vor allem im Bereich Handwerk, Finanzdienstleistungen
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde
  • die Vorlage des Mietvertrages oder die Bestätigung des Vermieters kann erforderlich sein
  • möglich ist auch die Anforderung eines Führungszeugnisses oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Gewerbeanmeldung online

Es ist nicht möglich, online ein Gewerbe anzumelden. Allerdings kann man auf der Seite der jeweiligen Stadt das Formular zur Gewerbeanmeldung herunterladen und Zuhause ausfüllen. So kann man schon vor der Anmeldung beim Amt alle benötigten Unterlagen sammeln und ausfüllen. Für Duisburg finden Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung unter folgendem Link

Beide Läden werden gemeinsam in einer Umsatzsteuererklärung, einer Gewerbesteuererklärung, einer Bilanz und einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung geführt, weil die zweite Niederlassung Teil des Unternehmens ist.

Liegt Ihre zweite Betriebsstätte nicht am gleichen Ort wie die erste, wird die Gewerbesteuererklärung für alle Standorte am Hauptsitz abgegeben. Im Rahmen dieser Gewerbesteuererklärung wird eine Gewerbesteuerzerlegung durchgeführt, um den Gesamtgewinn auf die einzelnen Städte und Gemeinden zu verteilen. Als Aufteilungsmaßstab werden dabei die Bruttogehälter je Standort herangezogen.

Die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer sind von solchen Aufteilungen nicht betroffen, allenfalls bei Körperschaften (GmbHs) kann es bei Überschreiten einer Wesentlichkeitsgrenze zu einer Aufteilung kommen. Falls das der Fall ist, bekommt man vom Finanzamt einen freundlichen Brief. Anders als bei der Gewerbesteuer, bei der jede Gemeinde den Steuersatz selbst festsetzt, bleibt der Steuersatz unverändert.

Um die beiden Standorte betriebswirtschaftlich beurteilen zu können, muss die Buchhaltungssoftware bzw. und/oder das Warenwirtschaftsystem in der Lage sein, die Geschäftsvorfälle dem jeweiligen Standort zuzuordnen. In der Buchhaltung wird dafür die Kostenstelle definiert, die bei jeder Buchung zu erfassen ist.

Rechnungen stellt man im Namen der Zentrale aus. Die Rechnung sollte den vollständigen Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie des Empfängers der Leistung beinhalten. Verfügt ein Geschäft über mehrere Betriebsstätten, gilt jede betriebliche Anschrift als vollständige Anschrift.

Was sollten Sie vor der Eröffnung wissen?

Haben Sie sich mit Ihrem Geschäft eine stabile Basis erarbeitet und möchten nun expandieren, dürfen Sie folgende Punkte nicht vergessen:

  • Die Standortfrage Ihrer zweiten Filiale ist von entscheidender Bedeutung. Beschäftigen Sie sich intensiv mit den örtlichen Gegebenheiten:
    • Wie hoch ist die Standort frequentiert?
    • Wie sieht es mit dem Wettbewerb aus?
    • Gibt es Parkmöglichkeiten?
    • Was sagen Kenner der Branche dazu?
  • Ist Ihre Liquidität stabil genug, um laufende Ausgaben wie Miete, Strom, Gehälter, Kredite usw. zu decken?
  • Sind Sie als Gründer gerade erfolgreich durchgestartet und wollen sofort nachlegen, rechnen Sie gut durch, ob Sie die finanzielle Mehrbelastung stemmen können. Ein weiteres Geschäft ist immer mit Investitionen verbunden, die entweder durch den Hauptsitz oder durch Kredite getragen werden müssen. Und meist dauert es eine Weile, bis sich das Investment wieder bezahlt gemacht hat.
  • Ein Laden benötigt ausreichend Personal. Planen Sie nicht zu knapp, um auch zu Urlaubs- und Krankheitszeiten besten Service bieten zu können. Im Einzelhandel gibt es ausgedehnte Möglichkeiten der Ladenöffnung, so dass ein Mitarbeiter pro Tag oft nicht reicht.
  • Für Ihren Hauptsitz haben Sie einen Businessplan angelegt. Dieser kann auch mit entsprechender Anpassung die Grundlage für die nächste Filiale bilden, wenn Sie finanzielle Unterstützung der Bank benötigen. Kontrollieren Sie folgende Punkte:
    • Wie ist das aktuelle und zukünftige Kundenverhalten in Ihrer Branche?
    • Was möchten Sie im Geschäft anbieten – passt es zum Standort?
    • Was macht Ihren Laden gegenüber dem Wettbewerb einzigartig und damit erfolgreich?
  • Beginnen Sie rechtzeitig mit der Werbung für die zweite Betriebsstätte, spätestens sechs Monate vor Eröffnung. Dafür können Sie digitale und konventionelle Methoden nutzen: Es kommt auf Ihre Branche und Ihre gewünschte Kundschaft an. Um neue Kunden zu generieren, sollten Sie das in den Vordergrund rücken, was Sie mit Ihrem ersten Geschäft erfolgreich gemacht hat.
  • Es ist zur Eröffnung der Filiale übrigens erlaubt, Sonderangebote für ausgewählte Produkte auszuweisen (§7 Abs. 2 UWG). Unzulässig ist es, Rabatte auf das komplette Sortiment anzubieten. Die Preise dürfen zudem nicht irreführend sein, sondern sollen einen Vergleich erlauben (zum Beispiel: “unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers 100 Euro, bei uns 80 Euro.”)

Fazit

Wenn Sie erfolgreich eine zweite Filiale Ihres Geschäftes eröffnen wollen, wird dies steuerlich und gewerberechtlich unter dem Begriff der unselbstständigen Betriebsstätte geführt. Das heißt, der Ableger bietet und leistet dieselben Dienste wie der Hauptsitz. Veranlagt werden beide Geschäfte gemeinsam, wobei die Gewerbesteuer auf die Gemeinden verteilt wird. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite, rufen Sie mich persönlich unter meiner Durchwahl 0203 - 44 98 999-13 an, um sich kostenlos zu erkundigen.

Die Anmeldung der zweiten Filiale erfolgt recht einfach über das Gewerbeamt. Informieren Sie sich gut über den möglichen Standort der zweiten Filiale und ziehen Sie einen Businessplan heran, um Ihr Vorhaben auf einer finanziell gesunden Basis zu beginnen. Schließlich müssen Sie erst investieren, ehe die Filiale Geld erwirtschaftet

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Heinz Potthast

Autor: Heinz Potthast

Heinz Potthast ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einem großen Erfahrungsschatz durch seine langjährige Tätigkeit bei namhaften Gesellschaften wie KPMG und PKF. Er ist das Gesicht, das übergeordnete Kontrollgremium und der Leiter unserer Kanzlei. Er betreut jeden unserer Kunden persönlich. Heinz Potthast is tax consultant in Germany with an huge international network to help companies all over the world.

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